Wie geht's weiter?

Viele fragen sich zurecht, wie wird es nach dem Weggang von Pfarrer Thomas Thiel mit der evangelischen Kirchengemeinde weitergehen. Dazu sei mitgeteilt, dass wir uns im Moment in einem regulären Besetzungsverfahren befinden. Die Stellenausschreibung wurde vom Kirchengemeinderat entworfen, mit Prälat Ulrich Mack diskutiert und korrigiert und danach abgegeben. Sie wird im Januar 2011 in der Pfarrdienstzeitschrift A&B (Arbeit und Besinnung) veröffentlicht.
Die Bewerbungsfrist beträgt 3 Wochen. Danach berät die Personalkommission des Oberkirchenrats über die eingegangenen Bewerbungen und schlägt dem Besetzungsgremium maximal drei Personen zur Wahl vor, im Benennungsverfahren eine.
 
Das Besetzungsgremium besteht in unserem Fall aus dem Kirchengemeinderat, der Kirchenpflegerin Frau Susanne Bück und der gewählten Vertreterin des Kirchenbezirks Frau Christa Schimpf aus Wendlingen.
Gemeindepfarrstellen werden in der evangelischen Landeskirche in Württemberg jeweils abwechselnd im Wahl- und im Benennungsverfahren besetzt.
Bei Pfarrer Thiel kam das Wahlverfahren zur Anwendung.
 
Bei der Besetzung nach dem Benennungsverfahren benennt der Oberkirchenrat (OKR) einen für die Stelle in Betracht kommenden Bewerber.
Nachdem sich der OKR auf einen Bewerber festgelegt hat, den er dem Besetzungsgremium vorschlagen wird,  können die nicht nominierten Bewerber innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegen.
Danach wird das Besetzungsgremium über den benannten Bewerber informiert und kann gegen dessen Ernennung innerhalb 4 Wochen Einwendungen unter Angabe von Gründen geltend machen (Einsprache). Der Beschluß hierüber bedarf der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Besetzungsgremiums. Der Benannte wird von der Einsprache unterrichtet. Kontaktgespräche mit und Gottesdienstbesuche bei dem Bewerber oderder Bewerberin gehen natürlich einer Einsprache voraus.
Erscheint dem Oberkirchenrat die Einsprache begründet oder zieht der Bewerber seine Bewerbung zurück, so benennt der Oberkirchenrat einen anderen Bewerber. Trägt der Oberkirchenrat Bedenken, der Einsprache stattzugeben, so beschließt der Landeskirchenausschuß über die Besetzung der Stelle. 
 
Warten wir also mal ab, wer sich auf unsere Pfarrstelle bewirbt und wen die Personalkommission des Oberkirchenrats uns vorschlägt.
Dekan Michael Waldmann sprach anlässlich der Visitation von einer realistischen Besetzung der Pfarrstelle ab August 2012.
 
 
Das Pfarrstellenbesetzungsgesetz schreibt vor, dass sowohl Namen von Bewerberinnen/Bewerbern als auch alle anderen Informationen im Besetzungsgremium streng vertraulich behandelt werden.
Das hat mehrere sehr einleuchtende Gründe:
  • Pfarrerinnen und Pfarrer haben das Recht, sich um eine neue Stelle zu bemühen, ohne dass dies zum Tagesgespräche in der seitherigen Gemeinde wird.
  • Es ist schwer zu akzeptieren, wenn ein Pfarrer oder Pfarrerin die Gemeinde verlassen will, obwohl er oder sie doch so beliebt ist.
  • Es könnte als "Versagen" ausgelegt werden, wenn man von einer Bewerbung erfährt, die nicht zum Erfolg führt.

Sie werden also ausführlich informiert, wenn das Besetzungsgremium sich entschieden hat und dies vom OKR bestätigt wurde.
Infos zum Gesetz über die Besetzung einer Pfarrstelle finden Sie hier
 

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